|
Das neue Hundegesetz in Hamburg Seit dem 1. April 2006 gelten für Hundehalter in Hamburg folgende Auflagen: Zusätzlich gilt ab dem 01.Januar 2007 die allgemeine Anleinpflicht in Hamburg.
Mikrochip Im Normalfall werden Hunde bereits im Welpenalter durch den Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Dieses wird von dem Züchter entsprechend der geltenden Verbandsrichtlinien in Auftrag gegeben. Haben Hundehalter ihren Hund von einem privaten oder verbandsunabhängigen Züchter erhalten, kann er Mikrochip fehlen. Wenn Hundehalter nicht wissen, ob ihr Hund bereits einen Mikrochip trägt, dann kann hier der Tierarzt für Klarheit sorgen, indem er durch ein Chiplesegerät berührungslos und schmerzfrei den Hund "abtastet". Empfängt das Chiplesegerät kein Signal, dann fehlt der Mikrochip und der Hund muss einen Mikrochip erhalten. Hier finden Sie weitere Informationen zu Tierärzten. [zur Übersicht] Haftpflichtversicherung Hunde werden über eine Tierhaftpflichtversicherung für Schäden an Sachen und Personen versichert. Die Mindestversicherungssumme muss 1 Million Euro betragen. Die Selbstbeteiligung darf hier 500 Euro nicht überschreiten. Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund bzw. welche Hunde versichert sind. Dieses wird durch Angabe der Mikropchipnummer(n) gewährleistet. Hier finden Sie weitere Informationen zur Tierhaftpflichtversicherung. [zur Übersicht] Hunderegister
[zur Übersicht] Fragen oder Anregungen werden gerne per E-Mail entgegengenommen. |
||
| [ Home | Zurück | © hkww ] |