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Das neue Hunderegister in Hamburg Seit dem 1. April 2006 können Hundehalter in Hamburg ihre Hunde hier anmelden: Gibt es eine Übergangsfrist? Welche Angaben und Unterlagen sind notwendig? Ist eine Anmeldung durch einen Bevollmächtigten des Hundehalters möglich?
Internet Hundehalter registrieren ihren Hund am schnellsten und einfachsten über das Internet bei www.gateway.hamburg.de. [zur Übersicht] Kundenzentrum Die Kundenzentren der Freien und Hansestadt Hamburg sind die ehemaligen "Einwohnermeldämter": [zur Übersicht] Verbraucherschutzamt Wenn Sie als Hundehalter im Zusammenhang mit der Anmeldung eine ausführliche Beratung wünschen oder wenn Sie mit der Anmeldung noch innerhalb von 2006 einen Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht stellen wollen, dann sind Sie hier bei dem Verbraucherschutzamt richtig. Hundehalter von Rottweilern und Rottweilermischlingen müssen ihre Hunde beim Verbraucherschutzamt anmelden! [zur Übersicht] Anerkannte Sachverständige Wenn Sie als Hundehalter im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihren Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreien lassen wollen und hierzu eine Gehorsamsprüfung ablegen wollen, dann sind Sie hier richtig: Anerkannte Sachverständige. [zur Übersicht]
Notwendige Angaben und Unterlagen Hundehalter müssen bei der Anmeldung im Kundenzentrum, im Verbraucherschutzamt oder bei einem anerkannten Sachverständigen folgende Angaben machen und Unterlagen mitbringen: Anmeldung durch Bevollmächtigten Hundehalter können ihren Hund auch durch eine bevollmächtigte Person anmelden lassen. Die bevollmächtigte Person muss dann zusätzlich zu den oben genannten Angaben und Unterlagen eine entsprechende schriftliche Vollmacht des Hundehalters mitbringen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können. [zur Übersicht] Fragen oder Anregungen werden gerne per Email entgegengenommen. |
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